
Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung
Rechnungswesen und Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Neben den typischen Leistungen, nämlich Unterstützung und Hilfestellung in allen Steuerfragen sowie die Übernahme von Aufgaben rund um die Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Baulohnabrechnung helfe ich Ihnen in der Existenzgründung und stehe Ihnen auch bei den Gesprächen mit Banken zur Seite.
Rechnungswesen und Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Unterstützung und Hilfestellung in allen Steuerfragen
Beratung bei Existenzgründungsfragen, Rechtsformwahl, betriebswirtschaftliche Auswertungen u.v.m.
In der Rubrik Neuigkeiten und Aktuelles halte ich ausgewählte Steuernachrichten für Sie bereit.
Mandanten-Monatsinformation November 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs Stellung zu den Anforderungen an das „Wissenmüssen“ des Steuerpflichtigen von einem fremden „Mehrwert-steuerbetrug.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zu-dem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.
Sofern Eintragungen in das Transparenzregister noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium in einem Verbände- anschreiben erneut hingewiesen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Mandanten-Monatsinformation Oktober 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser Monatsinformation auf die Gesetzgebung.
Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat passieren. Zeit, für einen kurzen Überblick zum sog. Heizungsgesetz.
Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: Wachstumschancengesetz – beschlossen. Es soll mit den enthaltenen Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln.
Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Einführung einer generellen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht umfassende Änderungen im Arbeitszeitgesetz geplant. Der entsprechende Referentenentwurf soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.
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Mandanten-Monatsinformation September 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.
Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen „berufsmäßig“ ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.
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