Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen
als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf
entschieden.
Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne
Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen
im Bereich der Humanmedizin.
Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist nicht
generell ausgeschlossen, so das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die
Umstände des Einzelfalls, z. B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle
Geschäftschancen, entscheidend.
Ein Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice kann ein
Arbeitsunfall sein.
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Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Blitzlicht April 2019
