Blitzlicht September 2019

Blitzlicht September 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur
bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese
Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände.
Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd geltend gemacht
werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bereitet die Quantifizierung des
beruflichen Teils Schwierigkeiten, ist dieser Anteil zu schätzen.
Grundstückseigentümer können von ihren Nachbarn verlangen, dass diese Äste
entfernen, die in das eigene Grundstück ragen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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Kerstin Helm

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